Was bedeutet „Oranjehus“
Wir entführen Sie auf eine kurze Reise in die Vergangenheit.
Der Name „Oranje“ ist niederländischen Ursprungs und hat nichts wie vermutet mit der Zitrusfrucht zu tun.
Übersetzt heißt es "Orange", womit die Farbe gemeint ist. Orange ist die Nationalfarbe der Niederlande.
Der Name unserer Stadt Oranienburg, die ursprünglich Bötzow hieß, geht auf eine Ehe zwischen dem
Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und der niederländischen Prinzessin Louise-Henriette von Oranien-Nassau, die Tochter des Grafen von Nassau, zurück.
Der Kurfürst schenkte seiner Braut im Jahr 1650 die Stadt Bötzow und die umliegenden Ländereien.
Nachdem Louise in Bötzow ein Schloss im holländischen Stil errichten ließ, benannte sie die Stadt in Oranienburg um.
Um die Verbindung zu unserer Stadtgeschichte herzustellen, war der Name „Oranjehus“ geboren.
Hus ist sinnbedeutend für das Wort Haus und untermalt unsere Gastfreundschaft und die Gemütlichkeit.
Fühlen Sie sich herzlich Willkommen in unserem „Oranjehus“.
Wir freuen uns auf Sie!
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Oranjehus
Clara-Zetkin-Str. 31
16515 Oranienburg
Angaben gemäß § 5 TMG
Oranjehus
Detlef Lucas (Inhaber)
Clara-Zetkin-Str. 31
16515 Oranienburg
Handelsregister: HRB 12065256
Registergericht: Amtsgericht Oranienburg
Kontakt
Telefon: 03301 83 50 972
Telefax: 03301 83 50 971
E-Mail: kontakt@oranjehus.de
Umsatzsteuer
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DE 226378365
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Detlef Lucas (Inhaber)
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1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
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Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Oranjehus.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies zwischen dem Oranjehus und dem Vertragspartner vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartnerin
2.1 Angebote vom Oranjehus sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung und einer Anzahlung von 550,00 € zustande.
2.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate, so behält sich das Oranjehus das Recht vor, Preisanpassungen entsprechend der aktuellen Marktsituation anzupassen. Erhöht sich der Angebotspreis um mehr als 10% kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Ist der Besteller nicht gleichzeitig Vertragspartner, oder bestellt er zu Lasten eines Anderen, so hat der Besteller bereits bei der Reservierung darauf besonders hinzuweisen und dem Oranjehus Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Für die bestellten Vertragsleistungen haften Besteller & Vertragspartner als Gesamtschuldner.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen
3.1 Das Oranjehus verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und vom Oranjehus zugesagten Sach- und Dienstleistungen zu erbringen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise dem Oranjehus zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Oranjehus an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.
3.3 Die Rechnungen der Oranjehus Pension sind sofort und die des Oranjehus Restaurants binnen fünf Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 6,00 € erhoben.
3.4 Das Oranjehus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
3.5 Das Oranjehus behält sich das Recht vor, Preisanpassungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren, siehe Punkt 2.2.
Das Oranjehus muss den Vertragspartner bis spätestens 2 Monate vor Veranstaltungstermin schriftlich über eine Preisanpassung informieren.
4. Präsentation, Mitbringen und Mitnahme von Speisen
4.1 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, wenn sie nicht Gegenstand eines Seminars sind und zu Demonstrationszwecken dienen. In Sonderfällen (koscheres Essen, u. ä.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird in der Vereinbarung eine der Höhe nach zu bestimmende Servicegebühr bzw. Tellerpauschale berechnet.
4.2 Der Vertragspartner ist vor Veranstaltungsbeginn in der Verantwortung sich Informationen über Zutaten in den Speisen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, zu erfragen.
4.3 Laut Hygienevorschriften ist das Oranjehus gezwungen, das Buffet nach zwei Stunden abzuräumen. Eine diesbezügliche Belehrung ist erfolgt. Sollte der Vertragspartner Speisen mitnehmen wollen, so geschieht dies ausschließlich auf dessen eigene Verantwortung. Durch den Transport und die Unterbrechung der Kühlkette können Speisen schneller verderben. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen übernimmt das Oranjehus keine Haftung mehr für Qualität und Haltbarkeit. Der Vertragspartner bestätigt bei Übernahme der Speisen, dass die Speisen zu diesem Zeitpunkt einwandfrei waren.
5. Rücktritt des Oranjehus
5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Oranjehus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Stornierungsandrohung nicht geleistet, so ist das Oranjehus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist das Oranjehus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: höhere Gewalt oder andere, außerhalb des Einflusses des Oranjehus liegende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden, das Oranjehus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.3 Das Oranjehus hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Oranjehus hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6. Rücktritt des Vertragspartners, Stornokosten, Rücktrittspauschale
6.1 Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen Vertragspartner und dem Oranjehus getroffen wurden, hat das Oranjehus, außer in den Fällen des Leistungsverzugs des Oranjehus der einer durch diese zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Das Oranjehus hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
6.2 Nimmt der Vertragspartner die vertraglichen Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat nicht ab, so bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Preise in folgender Höhe verpflichtet: Bei einer Stornierung werden
ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 50%
ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70%
ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 90%
auf die bestellte Leistung und die Kosten für Fremdanimierung in voller Höhe in Rechnung gestellt.
6.3 Der Betrag für Speisen und Getränke berechnet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste Menü oder Buffet des jeweils günstigsten
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
7. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1 Der Vertragspartner ist dem Oranjehus gegenüber verpflichtet bei der Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Das beiliegende unverbindliche Kostenangebot ist auf Basis der im Vertrag genannten Personenanzahl kalkuliert. Sollte diese Personenanzahl mehr als 10% unterschritten werden, hält sich das Oranjehus eine entsprechende Nachberechnung vor. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Oranjehus spätestens 14 Werktage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Zeigt der Vertragspartner die Zahl der Gäste bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung dem Oranjehus gesondert an, wird eine Abweichung der Gästeanzahl von 5% akzeptiert.
7.2 Bei der Berechnung für Leistungen, die das Oranjehus nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Speisen, Getränke, Material, usw.), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist das Oranjehus berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen.
7.3 Eine Änderung der Veranstaltungszeit ist 14 Tage vor der Veranstaltung unter Berücksichtigung von Punkt 6.2 mitzuteilen. Die Annahme der Änderung obliegt dem Oranjehus je nach Verfügbarkeit.
8. Vermietung von Veranstaltungsräumen und sonstigen Gegenständen
8.1 Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Zur Sicherstellung des Veranstaltungstermins im Oranjehus würde 12 Monate oder weniger vor Veranstaltungstermin eine Anzahlungspauschale von 550,00 € zur verbindlichen Reservierung des Wunschtermins fällig werden. Bei einer späteren Stornierung des Termins wird keine Rückvergütung der Reservierungspauschale in Höhe von 550,00 € erfolgen.
8.2 Die Planung zum Veranstaltungsablauf sollte 4 Wochen vor Veranstaltungstermin final abgeschlossen sein.
8.3 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, stehen dem Vertragspartner die Räumlichkeiten bis zum vereinbarten Ende zur Verfügung, spätestens aber bis 01:00 Uhr. Ende bei <15 Pax um 24:00 Uhr; Ende bei >15 Pax um 01:00 Uhr. Für jede weitere angefangene Stunde nach dem vereinbarten Veranstaltungsende, sowie ab 24:00 Uhr fällt eine Service- & Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 € pro Stunde an. Ab 22:00 Uhr müssen Türen und Fenster geschlossen bleiben, da die Nachtruhe von 22.00 bis 06:00 Uhr einzuhalten ist.
9. Haftung des Vertragspartners
9.1 Die für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Vertragspartner rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben,
insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an die Gläubiger zu entrichten.
9.2 Bei Abbruch der Veranstaltung durch Verschulden des Vertragspartners, seinen Gästen oder von ihm Dritte bestellte, trägt der Vertragspartner sämtliche daraus resultierende Kosten, z.B. nicht Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Dezibel während der Nachtruhe.
9.3 Der Vertragspartner haftet für Schäden an Mietobjekten oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10. Haftung des Oranjehus
10.1 Das Oranjehus haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, der Haftung für Mangelfolgeschäden, der Haftung für Mangelschäden, des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluss oder der unerlaubten Handlung. Ebenso haftet das Oranjehus bei Verzug, bei anfänglichem Unvermögen und nachträglicher Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalspflichten), haftet das Oranjehus jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet das Oranjehus nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Haftet das Oranjehus, so ist ihre Haftung auf Schäden begrenzt. Weiter ist stets die Haftung des Oranjehus für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen. Darüber hinaus ist - mit Ausnahme der Haftung für die Kardinalspflichten – die Haftung des Oranjehus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 1 Mio. € für Personen- und
10.3 Sachschäden und auf max. 50.000,00 € für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht, falls die gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Oranjehus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
10.4 Für alle Ansprüche des Vertragspartners gilt die gesetzliche Verjährungsfrist in der aktuellen Fassung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist immer der Sitz des Oranjehus -16515 Oranienburg OT Sachsenhausen, wenn es sich beim Besteller und Vertragspartner um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Vertragspartner sind unwirksam.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vertragspartner bestätigt mit Unterschrift den erteilten Vertrag über die Reservierung von Veranstaltungs- und Tagungsräumen, sowie Zimmern und dass deren Einzelheiten auf beiliegendem Veranstaltungsvertrag festgehalten sind. Dem Auftrag liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
Wir bitten um Durchsicht des Veranstaltungsauftrages und Gegenzeichnung der Durchschrift sowie deren Rücksendung, damit wir uns überzeugen können, dass alle wesentlichen Abreden festgehalten wurden.
Vielen Dank für Ihre Buchungsanfrage! Wir prüfen den Zeitraum und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Gemeinsam kulinarische Erfolge feiern!
Lernen Sie uns und unser Haus kennen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wir freuen uns, dass Sie sich die Zeit genommen haben und uns an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Reservierungsanfrage handelt. Wir prüfen die Verfügbarkeit freier Plätze und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Für Rückfragen erreichen Sie uns auch telefonisch unter 03301/ 83 50 972.
Kulinarische Grüße vom Oranjehus - Team
Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03301/ 83 50 972.
Kulinarische Grüße vom Oranjehus - Team